In der Regel muss die Ware von der qualität, Quantität und Beschreibung sein, die vom Vertrag verlangt werden, angemessen verpackt und zweckdienlich sein. [45] Der Verkäufer ist verpflichtet, Waren zu liefern, die nicht Ansprüchen Dritter wegen Verletzung gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte in dem Staat unterliegen, in dem die Waren verkauft werden sollen. [46] Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und den Verkäufer vorbehaltlich einiger Befähigungsnachweise innerhalb einer „angemessenen Frist“ und spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt über etwaige Vertragswidrigkeiten zu informieren. [47] Ziel des CISG ist es, den internationalen Handel durch die Beseitigung rechtlicher Hemmnisse zwischen den Vertragsstaaten zu erleichtern. Zu diesem Zweck legt sie materiell-rechtliche Vorschriften fest, die die Pflichten und Pflichten beider Parteien regeln, einschließlich der Lieferung von Waren, der Vertragsgestaltung und der Rechtsbehelfe bei Vertragsverletzung. [7] Sofern der Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen[8] das CISG in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten in Bezug auf ein Warengeschäft zwischen ihren Staatsangehörigen aufgenommen [9] Ein Angebot an einen Vertrag muss an eine Person gerichtet sein, hinreichend eindeutig sein – d. h. die Waren, die Menge und den Preis beschreiben – und die Absicht angeben, dass der Anbieter an die Annahme gebunden sein soll. [33] Das CISG scheint einseitige Verträge des Common Law nicht anzuerkennen[34], sondern betrachtet jeden Vorschlag, der nicht an eine bestimmte Person gerichtet ist, vorbehaltlich klarer Angaben des Anbieters nur als Aufforderung zur Angebotsunterbreitet.
[35] Wenn es keinen ausdrücklichen Preis oder verfahren zur impliziten Preisfestsetzung gibt, wird davon ausgegangen, dass sich die Parteien auf einen Preis geeinigt haben, der auf diesem „zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für solche Unter umständen verkauften Waren allgemein berechnet wurde“. [36] Je nach Land kann das CISG eine kleine oder bedeutende Abweichung von den lokalen Rechtsvorschriften über den Verkauf von Waren darstellen und dabei Unternehmen aus einem Vertragsstaat, die Waren in andere Staaten einführen, die das CISG ratifiziert haben, wichtige Vorteile bringen. Das CISG gilt für Verträge über den Verkauf von Waren zwischen Parteien, deren Geschäftsstellen sich in verschiedenen Staaten befinden, wenn die Staaten Vertragsstaaten sind (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a). Angesichts der beträchtlichen Zahl von Vertragsstaaten ist dies der übliche Weg zur Anwendbarkeit des CISG. Die Finanzkrise von 2007 bis 2008 hat auch die Wirtschaft Österreichs auf andere Weise belastet.