Einige häufige Beispiele dafür, warum ein Vertrag möglicherweise nicht durchsetzbar ist, sind: Es gibt viele Gesetze, um Verbraucher vor Autobetrug zu schützen. Nachfolgend finden Sie kurze Zusammenfassungen der Schutzmaßnahmen, die nach verschiedenen Gesetzen angeboten werden. Bundeskilometerzählergesetz: Dieses Gesetz verbietet Manipulationen am Kilometerzähler eines Fahrzeugs. Magnuson-Moss-Garantiegesetz: Dieses Gesetz wird verwendet, wenn ein Lieferant, Garantiegeber oder Auftragnehmer eine schriftliche Garantie, stillschweigende Garantie oder einen Servicevertrag nicht einhält. Mit zwei Fällen, die nun gegen legale Tech-Plattformen in Deutschland geführt werden, kann man mit Fug und Recht sagen, dass nicht alle deutschen Juristen die Idee annehmen, dass Technologie dazu beitragen kann, die Rechtsdienstleistungen für die Gesellschaft zu verbessern, insbesondere wenn sie aus dem Prozess herausgeschnitten werden. Es ist eine Position, mit der viele andere Anwälte auf der ganzen Welt zweifellos einfühlen werden. Das vollständige schriftliche Urteil des Landgerichts wurde noch nicht veröffentlicht, aber theoretisch könnte dies unternehmenweise wie RocketLawyer, LegalZoom sowie andere, die ein Expertensystem nutzen, um Verträge ohne Anwalt abzuschließen, daran hindern, in der Region tätig zu sein. Ein kompetenter und sachkundiger Vertragsanwalt kann bei der Vertragsgestaltung oder -überprüfung beratend sein. Darüber hinaus kann Ihnen ein erfahrener Vertrag dabei helfen, festzustellen, ob ein Vertrag rechtlich durchsetzbar ist. Ein Vertragsanwalt kann auch feststellen, ob ein Vertrag für Sie von Vorteil ist.
Mit einem Team von mehr als 120 Anwälten ist CMS die größte Anwaltskanzlei in Köln. Wir decken für Sie alle Bereiche des Wirtschaftsrechts ab, einschließlich Handels-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht, Arbeit und Beschäftigung sowie Wettbewerbs- und Medienrecht. Unser Büro in Köln verfügt über eine besonders starke Bank- und Versicherungsrechtspraxis und ist bekannt für seine öffentlich-private Partnerschaftsarbeit. Köln ist auch eines der Kompetenzzentren des Insolvenzrechts. Der Abschluss für sie lautet also: „Ein solcher Vertragsgenerator sollte nicht von Unternehmen betrieben werden, die nicht zur Anwaltsberufe zugelassen oder anderweitig nach dem RDG legitimiert sind.“ Was denkst du? Ist das vernünftig, d.h. man kann den Menschen nicht zugetraut werden, Verträge mit Expertensystemen abzuschließen, ohne dass ein qualifizierter Anwalt mit ihnen zusammensitzt? Oder ist dieser Protektionismus nur als Sorge um die Kunden verkleidet? Oder vielleicht ein bisschen von beidem? Und Tom Braegelmann, ein weiterer bekannter deutscher Rechtstechnik-Kommentator und Rechtsanwalt, sagte dieser Seite: „Die Entscheidung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, an dem die deutsche Regierung und das Parlament darüber debattieren, ob sie mehr Spielraum für juristische Technik geben oder sie weiter einschränken sollen. Hier ist, worum es bei all dem Aufruhr geht, schauen Sie sich das Video unten an. Es ist auf Deutsch, aber du bekommst den Gist. Es ist sehr ähnlich zu einer Vielzahl von anderen Plattformen, die Ihnen Verträge anbieten, ohne notwendigerweise einen Anwalt einbeziehen zu müssen. Die Hanseatische Anwaltskammer in Hamburg scheint eine gerichtliche Auseinandersetzung gewonnen zu haben, die Vertragsplattformen effektiv daran hindert, ihre Dienstleistungen für Mandanten anzubieten, ohne direkt beteiligte Anwälte. Die Klage der Hanse-Bar richtete sich gegen eine verbraucherrechtliche Plattform namens Smartlaw.de, die dem großen juristischen Verlag und Tech-Unternehmen Wolters Kluwer gehört.
Übersetzung der Pressemitteilung „Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landgericht Köln (Aktenzeichen 33 O 35/19) gab am 08.10.2019 ein Urteil zur Bewertung von Legal-Tech-Angeboten für Endnutzer (d.h. nicht an den Rechtsberuf) bekannt. Das Landgericht Köln beurteilt darin das „smartlaw“-Angebot eines renommierten Verlags, Anwälte, „Rechtsdokumente in Anwaltsqualität“ per Computer zu liefern, als unzulässigen Juristischen Dienst und damit als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Klage wurde von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg erhoben, die den Schutz von Rechtsanwälten vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen und natürlich den Schutz der Rechtsberufe vor unqualifizierten Wettbewerbern verfolgt. In der Rechtsliteratur und in der Politik ist umstritten, ob und wann Legal Tech-Vertragsgeneratoren gegen die RDG verstoßen. Die Hanseatische Anwaltskammer sah im Angebot „smartlaw“ dieses Anbieters den Prototyp eines Produkts, das gegen die RDG verstößt: Die Kunden erhalten Dienstleistungen für einen relativ geringen Geldbetrag, den der Vertragsgenerator einfach nicht anbieten kann; dennoch wird die in der Werbung dargestellte Dienstleistung als (bessere und billigere) Alternative zur Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt dargestellt.